{"id":21,"date":"2019-04-30T19:11:32","date_gmt":"2019-04-30T17:11:32","guid":{"rendered":"http:\/\/limbach.tennis\/?page_id=21"},"modified":"2025-02-12T19:33:55","modified_gmt":"2025-02-12T18:33:55","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/vereinsleben\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><br>des Tennisclub Limbach<br><strong>\u00a7 1 \u2013 Name und Sitz<\/strong><br>Der Verein f\u00fchrt den Namen<br>Tennisclub Limbach.<br>Der Verein hat seinen Sitz in Kirkel, Ortsteil Limbach, Gartenstra\u00dfe 30, er ist in das<br>Vereinsregister des zust\u00e4ndigen Amtsgerichts Homburg (Reg.-Nr. 727) eingetragen.<br>Der Verein geh\u00f6rt dem Saarl\u00e4ndischen Tennisbund an.<br><strong>\u00a7 2 \u2013 Vereinszweck<\/strong><br>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne<br>des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er f\u00f6rdert den<br>Tennissport, bildet die Jugend heran und nimmt gemeinschaftliche Interessen im<br>Rahmen des Saarl\u00e4ndischen Tennisbundes und des Deutschen Tennisbundes wahr.<br>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br>Zwecke.<br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die<br>Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keinerlei<br>Zahlungen.<br>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder<br>durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Eine Bet\u00e4tigung auf einem<br>sonstigen, au\u00dferhalb seinem satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke liegenden Gebiet steht ihm<br>nicht zu.<br><strong>\u00a7 3 \u2013 Mitgliedschaft und Ausschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitgliedschaft<br>Die Mitgliedschaft zum Verein ist eine freiwillige. Der Verein setzt sich zusammen aus<br>aktiven Mitgliedern (ab 18 Jahre), passiven Mitgliedern (ab 18 Jahre),<br>Ehrenmitgliedern, Jugendlichen bis 18 Jahre, Kindern bis 14 Jahre.<br>a) Aufnahme in den Verein<br>Zur Aufnahme in den Verein ist die schriftliche Anmeldung erforderlich. \u00dcber das<br>Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung kann der Antragsteller<br>die Entscheidung der Mitgliederversammlung herbeif\u00fchren. Bei Jugendlichen und<br>Kindern ist die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters<br>erforderlich.<br>b) Ehrenmitglieder<br>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Mitglieder aufgrund ihrer langj\u00e4hrigen Verdienste oder<br>au\u00dfergew\u00f6hnlichen Leistungen f\u00fcr den Verein auf Vorschlag des Vorstandes durch<br>die Mitgliederversammlung ernannt werden. Ehrenmitglieder besitzen alle Rechte,<br>jedoch keine Pflichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Austritt<br>a) Der freiwillige Austritt eines Mitglieds aus dem Verein ist dem Vorstand<br>schriftlich mitzuteilen. Die diesbez\u00fcgliche Frist betr\u00e4gt einen Monat zum<br>Kalenderjahresende. Entsprechendes gilt beim Wechsel der Beitragsgruppen,<br>z.B. von aktiv in passiv.<br>b) Der Austritt aus dem Verein entbindet das Mitglied nicht, seine<br>satzungsgem\u00e4\u00dfe Verpflichtung bis zum Jahresende zu erf\u00fcllen.<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss eines Mitgliedes<br>Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein wird durch den Vorstand mit<br>einfacher Stimmenmehrheit beschlossen und dem betreffenden Mitglied<br>schriftlich mitgeteilt, wenn:<br>a) das Mitglied trotz wiederholter schriftlicher Mahnung l\u00e4nger als drei Monate mit<br>seiner f\u00e4lligen Beitragszahlung im R\u00fcckstand ist, ohne dass soziale Notlage<br>vorliegt (bei sozialer Notlage kann der Vorstand die Beitragszahlung stunden<br>oder sogar aufheben),<br>b) Verweigerung der Beitragszahlung vorliegt,<br>c) das Mitglied seine Mitgliedschaft missbraucht, das Ansehen und die Interessen<br>des Vereines sch\u00e4digt, die Sportdisziplin gr\u00f6blich verletzt und gegen die<br>Anordnung des Vorstandes und Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br>verst\u00f6\u00dft,<br>d) es sich um unehrenhafte Handlungen innerhalb oder au\u00dferhalb des Vereines<br>zuschulden kommen l\u00e4sst.<br>Der Ausschluss des Mitglieds ist dem Betreffenden, unter Angabe der Gr\u00fcnde,<br>schriftlich mitzuteilen. Dem Ausgeschlossenen steht innerhalb einer Frist von 14<br>Tagen nach Zustellung des Ausschluss-Schreibens das Recht des Einspruchs zu.<br>Dieser Einspruch muss schriftlich und begr\u00fcndet an den Vorstand gerichtet sein. \u00dcber<br>den Einspruch entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung. Der Einspruch hat<br>aufschiebende Wirkung.<br><strong>\u00a7 4 \u2013 Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/strong><br>Die H\u00f6he der Mitgliederbeitr\u00e4ge richtet sich nach den Bed\u00fcrfnissen des Vereins. Der<br>Vorstand schl\u00e4gt nach Aufstellung des Haushaltsplanes die H\u00f6he des Beitrages und<br>der Aufnahmegeb\u00fchr der Mitgliederversammlung vor, die dar\u00fcber einen Beschluss mit<br>einfacher Stimmenmehrheit herbeif\u00fchrt. \u00dcber die Einzahlungsweise und eventuelle<br>Befreiungen von der Aufnahmegeb\u00fchr entscheidet der Vorstand.<br><strong>\u00a7 5 \u2013 Recht der Mitglieder<\/strong><br>Jedes Vereinsmitglied \u00fcber 18 Jahre ist berechtigt, mit Sitz und Stimme an den<br>Versammlungen, ebenso an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und seine<br>Einrichtungen und Beg\u00fcnstigungen zu den vorgeschriebenen Bedingungen zu<br>ben\u00fctzen.<br>Das Mitglied kann w\u00e4hlen und, sofern es vollj\u00e4hrig ist, gew\u00e4hlt werden. Jedoch<br>haben Mitglieder unter 18 Jahren weder aktives noch passives Wahlrecht, noch das<br>Recht zur Abstimmung in den Versammlungen.<br><strong>\u00a7 6 \u2013 Pflichten der Mitglieder<br><\/strong>Pflichten der Vereinsmitglieder sind:<br>Zahlung der festgelegten Vereinsbeitr\u00e4ge; Beachtung der Vereinssatzung, der<br>Anordnungen des Vorstandes und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlungen;<br>F\u00f6rderung der in der Satzung festgelegten Grunds\u00e4tze des Vereins.<br>Au\u00dferdem erkennen die Mitglieder die Satzung nebst Anh\u00e4ngen desjenigen<br>Fachverbandes an, dem der Verein bzw. die einzelnen Vereinssparten angeh\u00f6ren; sie<br>unterwerfen sich auch den Entscheidungen, die dieser Verband und seine Organe im<br>Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit treffen, insbesondere auch seiner Strafgewalt. Das<br>gleiche gilt hinsichtlich der Dachorganisation, welcher der Fachverband angeh\u00f6rt.<br>Jedes vollj\u00e4hrige aktive Mitglied zwischen 18 Jahren und 65 Jahren muss im Jahr 6<br>Arbeitsstunden f\u00fcr den Verein leisten. Der Vorstand setzt fest, welche Leistungen als<br>Arbeitsstunden zu bewerten sind und regelt die weiteren Modalit\u00e4ten.<br>Pro nicht geleisteter Arbeitsstunde wird f\u00fcr jedes vollj\u00e4hrige Mitglied zwischen 18<br>Jahren und 65 Jahren ein Betrag in H\u00f6he von 10,00 \u20ac f\u00e4llig und wird am Jahresende<br>in Rechnung gestellt.<br><strong>\u00a7 7 \u2013 Verwaltung des Vereins<br><\/strong>Organe des Vereins sind:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der Vorstand<\/li>\n\n\n\n<li>die Mitgliederversammlung<br>Alle \u00c4mter im Vorstand sind Ehren\u00e4mter und d\u00fcrfen nur von gesch\u00e4ftsf\u00e4higen<br>Personen besetzt werden, die die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte besitzen und nicht wegen<br>einer strafbaren Handlung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand<br>Der Vorstand setzt sich zusammen aus:<br>a) Dem 1. Vorsitzenden<br>b) Dem 2. Vorsitzenden<br>c) Dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br>d) Dem Kassierer<br>e) Dem Sportwart<br>f) Dem Jugendwart<br>g) Dem Pressewart<br>h) Zwei Beisitzern<br>Kann der o.g. Vorstand nicht vollst\u00e4ndig gew\u00e4hlt werden, k\u00f6nnen Positionen von<br>anderen Vorstandsmitgliedern \u00fcbernommen werden.<br>a) Der 1. Vorsitzende<br>Der 1. Vorsitzende leitet den Verein, vertritt ihn gerichtlich und au\u00dfergerichtlich und<br>zeichnet als sein gesetzlicher Vertreter. Er beruft die Sitzungen des Vorstandes ein,<br>f\u00fchrt den Vorsitz und stellt zusammen mit dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer die Tagesordnung auf.<br>Vorschl\u00e4ge der Vorstandsmitglieder m\u00fcssen auf die Tagesordnung gesetzt werden.<br>Der 1. Vorsitzende ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vorstandes, \u00fcber<br>einen Betrag von 250,- \u20ac frei zu verf\u00fcgen. Die Verwendung dieses Betrages ist dem<br>Vorstand nachtr\u00e4glich zur Kenntnis zu bringen.<br>b) Der 2. Vorsitzende<br>Der 2. Vorsitzende hat die gleichen Rechte wie der 1. Vorsitzende. Im Innenverh\u00e4ltnis<br>wird bestimmt, dass die Vertretungsvollmacht erst bei Verhinderung des 1.<br>Vorsitzenden entsteht.<br>c) Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer erledigt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und ist f\u00fcr den<br>gesamten Schriftwechsel sowie alle versicherungsrechtlichen Angelegenheiten<br>zust\u00e4ndig. Er erstellt die Protokolle der Vorstandssitzungen und<br>Mitgliederversammlungen. Der 1. und 2. Vorsitzende k\u00f6nnen ihre Rechte oder Teile<br>ihrer Rechte durch Vollmacht auf den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \u00fcbertragen. Bei Verhinderung<br>oder Abwesenheit des 1. und 2. Vorsitzenden leitet der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer den Verein.<br>d) Der Kassierer<br>Der Kassierer ist f\u00fcr alle laufenden Geldgesch\u00e4fte zust\u00e4ndig und unterzeichnet die<br>Belege. Er erstellt den j\u00e4hrlichen Kassenbericht und den Haushaltsplan, auf dessen<br>Grundlage die Mitgliederbeitr\u00e4ge festgesetzt werden.<br>e) Der Sportwart Tennis<br>Der Sportwart Tennis ist f\u00fcr die gesamten sport- und spieltechnischen<br>Angelegenheiten der Sparte Tennis verantwortlich. Zu seiner Zust\u00e4ndigkeit geh\u00f6ren<br>insbesondere: Sport- und Spielbetrieb, Aufstellung von Richtlinien zur Durchf\u00fchrung<br>der Forderungsspiele, F\u00fchrung und Kontrolle der Forderungslisten, Abwicklung des<br>Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltrainings sowie Durchf\u00fchrung der<br>Vereinsmeisterschaften.<br>f) Der Jugendwart<br>Der Jugendwart ist verantwortlich f\u00fcr die sportliche Ausbildung der Jugend und Kinder.<br>Alle Jugendveranstaltungen werden von ihm organisiert und durchgef\u00fchrt.<br>g) Der Pressewart<br>Der Pressewart ist f\u00fcr die laufende Berichterstattung \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Vereins in<br>der Presse zust\u00e4ndig sowie f\u00fcr die Werbung im Interesse des Vereins durch Presse<br>und weitere Medien.<br>h) Zwei Beisitzer<br>Den Beisitzern k\u00f6nnen von dem 1. Vorsitzenden von Fall zu Fall bestimmte<br>Aufgabenbereiche \u00fcbertragen werden. Dar\u00fcber hinaus sind sie f\u00fcr die Vorbereitung<br>und den Ablauf aller gesellschaftlichen Veranstaltungen des Vereins zust\u00e4ndig.<br>Arbeitsweise und Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes:<br>Der Vorstand wird von dem 1. Vorsitzenden einberufen. Zu den Sitzungen des<br>Vorstandes, die nach Bedarf stattfinden, l\u00e4dt der 1. Vorsitzende unter Beif\u00fcgung der<br>Tagesordnung innerhalb einer Frist von 8 Tagen ein. Dringende Sitzungen k\u00f6nnen<br>kurzfristig anberaumt werden. Der Vorstand ist au\u00dferdem einzuberufen, wenn die<br>H\u00e4lfte seiner Mitglieder dies beantragt.<br>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens f\u00fcnf der ihm satzungsgem\u00e4\u00df<br>angeh\u00f6renden Mitglieder anwesend sind. Die Abstimmungen im Vorstand erfolgen mit<br>einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Auf Antrag eines<br>Vorstandsmitgliedes muss geheim abgestimmt werden. Bei Stimmengleichheit gibt die<br>Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. \u00dcber die Sitzungen des Vorstandes ist<br>ein Protokoll zu f\u00fchren, das von dem 1. Vorsitzenden und dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu<br>unterzeichnen ist.<br>Zur Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes geh\u00f6ren insbesondere:<br>a) Entscheidung \u00fcber alle laufenden Angelegenheiten und Gesch\u00e4fte des Vereins<br>b) Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlungen<br>c) \u00dcberwachung des Sportbetriebes<br>d) \u00dcberwachung und F\u00f6rderung der Jugendarbeit<br>e) Entscheidung \u00fcber die Aufnahme neuer Mitglieder<br>f) Aufstellung der Tagesordnung f\u00fcr die Versammlungen<br>g) Aufstellung eines Haushaltsvoranschlages<br>h) Vorpr\u00fcfung der Gewinn- und Verlustrechnung<br>i) Schlichtung aller Streitigkeiten innerhalb des Vereins<br>j) Vorbereitung der Vorschl\u00e4ge zwecks Ernennung zu Ehrenmitgliedern an die<br>Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliederversammlung<br>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihre Beschl\u00fcsse sind<br>f\u00fcr alle Mitglieder bindend. Sie hat das Recht, gefasste Beschl\u00fcsse wieder<br>aufzuheben.<br>Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Sie werden durch<br>den Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt<br>durch Bekanntmachung in den \u201eKirkeler Nachrichten\u201c, ausw\u00e4rtige Mitglieder erhalten<br>gesonderte schriftliche Einladung. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt mindestens vierzehn<br>Tage.<br>Zur Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung ist eine Gesch\u00e4ftsordnung erlassen.<br>Zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die zum<br>Gegenstand der Tagesordnung insbesondere hat:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Entgegennahme der Jahresberichte,<\/li>\n\n\n\n<li>der Kassenberichte,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes,<\/li>\n\n\n\n<li>die Genehmigung des Haushaltsplanes und<\/li>\n\n\n\n<li>die Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/li>\n\n\n\n<li>Verschiedenes.<br>\u00dcber alle Mitgliederversammlungen, vornehmlich \u00fcber die darin gefassten Beschl\u00fcsse,<br>ist durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ein Protokoll zu f\u00fchren und durch den 1. Vorsitzenden<br>und den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu unterzeichnen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder \u00fcber<br>18 Jahre und Ehrenmitglieder.<br>Der 1. Vorsitzende, in seinem Verhinderungsfalle dessen Vertreter, leitet die<br>Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn<br>mindestens f\u00fcnf stimmberechtigte Mitglieder zu der Versammlung erschienen sind.<br>Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist eine neue Mitgliederversammlung mit gleicher<br>Tagesordnung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen<br>Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<br>Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der<br>abgegebenen Stimmen, es sei denn, dass gesetzlich oder satzungsgem\u00e4\u00df eine<br>gr\u00f6\u00dfere Mehrheit verlangt wird.<br><strong>\u00a7 8 \u2013 Wahl des Vorstandes:<br><\/strong>Der Vereinsvorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<br>Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit, d.h. eine Stimme mehr als die H\u00e4lfte<br>der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die<br>Wahl findet in schriftlicher, geheimer Abstimmung statt. Wahl per Akklamation ist<br>zul\u00e4ssig, wenn sich die Mehrheit daf\u00fcr ausspricht.<br>Eine vorherige Abberufung vor Ablauf der zweij\u00e4hrigen Amtszeit durch die<br>Mitgliederversammlung ist statthaft. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Ein Grund zur<br>Abberufung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ist insbesondere: grobe<br>Pflichtverletzung oder Unf\u00e4higkeit zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung.<br><strong>\u00a7 9 \u2013 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<br><\/strong>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen durch den Vorstand jederzeit<br>einberufen werden. Der Vorstand ist zur Einberufung verpflichtet, wenn 10 % der<br>Mitglieder die Einberufung, unter Angabe der Gr\u00fcnde, beantragen. Die<br>au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung hat die gleichen Rechte, wie die ordentliche<br>Mitgliederversammlung.<br><strong>\u00a7 10 \u2013 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins<br><\/strong>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br>Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die<br>Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch<br>keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins<br>fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br><strong>\u00a7 11 \u2013 Kassenpr\u00fcfungen<br><\/strong>Von der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenpr\u00fcfer auf die Dauer von drei<br>Jahren gew\u00e4hlt. Sie haben die Pflicht und das Recht, die Kassengesch\u00e4fte des Vereins<br>laufend zu \u00fcberwachen und den Jahresabschluss zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sie berichten<br>dar\u00fcber der Mitgliederversammlung und stellen Antrag auf Entlastung des Kassierers.<br><strong>\u00a7 12 \u2013 Satzungs\u00e4nderungen<br><\/strong>\u00dcber \u00c4nderungen der Satzung beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit einer<br>Mehrheit von 2\/3 der erschienenen stimmungsberechtigten Mitglieder. Die<br>\u00c4nderungen der Satzung bed\u00fcrfen in ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das<br>Vereinsregister.<br><strong>\u00a7 13 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins<br><\/strong>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dft eine zu diesem Zwecke besonders<br>einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3\/4 der erschienenen<br>stimmungsberechtigten Mitglieder, vorausgesetzt, dass mindestens die H\u00e4lfte der<br>gesamten Mitgliederzahl erschienen ist. Ist diese Zahl nicht erreicht, so muss eine<br>neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die alsdann mit einer Mehrheit von<br>3\/4 der erschienenen Mitglieder die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dft. Die<br>Mitgliederversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren, die in das<br>Vereinsregister einzutragen sind.<br>Nach Aufl\u00f6sung des Vereins und nach Beendigung der Liquidation muss das<br>vorhandene Vereinsverm\u00f6gen an die Gemeinde Kirkel zur Verwendung f\u00fcr sportliche<br>Zwecke fallen.<br>Alle personenbezogenen Angaben in dieser Satzung, die in der m\u00e4nnlichen Form<br>aufgef\u00fchrt sind, sind sinngem\u00e4\u00df auch in der weiblichen und diversen Form anwendbar.<br>Vorstehende Satzung ist die Neufassung der Satzung vom 19.01.1985. Alle<br>\u00c4nderungen wurden von der Mitgliederversammlung am \u2026\u2026\u2026. beschlossen und<br>genehmigt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p class=\"qua-blog-post-description\">des Tennisclub Limbach\u00a7 1 \u2013 Name und SitzDer Verein f\u00fchrt den NamenTennisclub Limbach.Der Verein hat seinen Sitz in Kirkel, Ortsteil Limbach, Gartenstra\u00dfe 30, er ist in dasVereinsregister des zust\u00e4ndigen Amtsgerichts Homburg (Reg.-Nr. 727) eingetragen.Der Verein geh\u00f6rt dem Saarl\u00e4ndischen Tennisbund an.\u00a7 2 \u2013 VereinszweckDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinnedes Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c<\/p>\n<p class=\"qua-blog-post-description\"><a href=\"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/vereinsleben\/satzung\/#more-21\" class=\"more-link\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":18,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-21","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/21","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=21"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/21\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1135,"href":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/21\/revisions\/1135"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/18"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/limbach.tennis\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=21"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}